Das Berufungsgericht hat das Finanzgesetz 2023 für ungültig erklärt und erklärt, der Prozess, der zu seiner Verabschiedung geführt hat, sei fehlerhaft gewesen.
Die Richter erklärten, dass die verschiedenen Abschnitte, die nach der öffentlichen Beteiligung eingeführt wurden, um das Einkommensteuergesetz, das Mehrwertsteuergesetz, das Verbrauchssteuergesetz, das Altersversorgungsgesetz und das Gesetz über freie Exportzonen zu ändern, verfassungswidrig seien, da sie keiner erneuten öffentlichen Beteiligung unterzogen worden seien

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